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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Corona-Impfungen

Der Apotheker Dr. JV organisiert Impftermine, indem er nichtärztliches Personal, Sachmittel, Räume und Impfstoff bereitstellt. Hinzu kommt ein Arzt, der die Impfung durchführt. Der Arzt rechnet gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung 20 € pro Impfung ab und reicht an Dr. JV 10 € pro Impfung weiter. Der Geimpfte bezahlt für den Papierausdruck eines Impfzertifikats 5 € direkt an Dr. JV. Leistender Unternehmer der Impfung einschließlich Druck des Zertifikats ist der Arzt. Dieser erbringt eine umsatzsteuerfreie Leistung (§ 4 Nr. 14a UStG). Soweit der Patient einen Ausdruck des Zertifikats wünscht und bezahlt, ist das eine unselbständige Nebenleistung zur Hauptleistung, die deren Schicksal teilt und mithin ebenso von der Umsatzsteuer befreit ist. Dr. JV erbringt als Apotheker eine umsatzsteuerpflichtige Leistung im Rahmen seines Gewerbebetriebs und hat aus dem Bruttobetrag in Höhe von 10 € zuzüglich Zertifikat 5 € 19 % Umsatzsteuer also 2,40 € Umsatzsteuer anzumelden und abzuführen.
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