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§ 4 Nr. 9a UStG,Bauträger,Bauleistungen neben der Grundstückslieferung

Mein Mandant stellt Eigentumswohnungen her und verkauft diese an Privatpersonen weiter. Ausgangsumsatz: steuerbar, steuerfrei gem. § 4 Nr. 9 Buchstabe a UStG (Ausschlussumsatz) Eine Option kommt gem. § 9 Abs. 1 und 3 UStG nicht in Betracht. Eingangsleistungen: Vorsteuer abziehbar, allerdings ausgeschlossen gem. § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG, abzusetzen = 0 Frage: Nach Abschluss des obligatorischen Rechtsgeschäfts sind im Auftrag des Käufers Nacharbeiten zu leisten (z.B. andere Leisten, andere Fliesen etc.). Mein Mandant (zugleich Verkäufer der ETW) führt diese Leistungen aus. Nun ist strittig, ob die Rechnung für die Nacharbeiten (ca. 2 T€ netto) mit oder ohne Umsatzsteuer ausgestellt werden soll? Handelt es sich hierbei um eine unselbstständige Nebenleistung, die das Schicksal der Hauptleistung teilt? Oder liegt ggf. eine eigenständige Werklieferung vor?
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