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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Kinder- und Jugendhilfe

Sachverhalt: Mandant ist studierter Sozialpädagoge und arbeitet im Rahmen einer selbständigen Tätigkeit auch für das Jugendamt der Stadt X. Es werden ambulante Hilfen und Leistungen nach § 27 SGB VIII getätigt: – Einzelbetreuung von Jugendlichen – Problemlösung in Schule Beruf und Ausbildung von Jugendlichen – Freizeitpädagogische Angebote bei Jugendlichen Abgerechnet werden die Leistungen mit der Stadt X, Jugendamt auf Stundenbasis. Sind die Leistungen umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 25 UStG?
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