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Umsatzsteuerbefreiung,Unterrichtsleistungen

Eine Mandantin führt Coaching und Vorträge durch. Teilweise werden diese bei der GAB Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung Südniedersachsen mbH bei der Arbeitsagentur erbracht. Zur Prüfung der USt-Befreiung nach § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG wurde uns die Anlage zum KSt-Bescheid der GAB mbH eingereicht, in der die Steuerbegünstigung bestätigt wird: „Die Körperschaft fördert ausschließlich und unmittelbar folgende gemeinnützige Zwecke: … – Förderung der Volks- und Berufsbildung einschließlich Studentenhilfe ….“ Dies entspricht m.E. dem Wortlaut des § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG. Dieser betrifft ja aber nur die USt-Befreiung der Schulen/Einrichtungen. Ist für den Nachweis der USt-Befreiung der Tätigkeit unserer Mandantin (nach § 4 Nr. 21 Buchst. b Doppelbuchst. bb UStG) eine weitere Bescheinigung über die durchgeführten Kurse/Maßnahmen gem. Abschn. 4.21.5 UStAE erforderlich?
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