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kurzfristige Vermietung,Steuerpflicht,Eingangsleistungen

Wir haben eine GmbH – diese mietet umsatzsteuerfrei Räumlichkeiten an. Die Räumlichkeiten vermietet die GmbH allerdings immer kurzfristig an Monteure, und zwar mit 7 % Umsatzsteuer. Wir sind der Meinung, dass die umsatzsteuerfreie Anmietung die GmbH nicht daran hindert, weiter mit MwSt. unterzuvermieten. Ganz im Gegenteil – sie ist sogar verpflichtet, wenn sie die Grenzen des Kleinunternehmers reißt, die MwSt wie ein Hotel auszuweisen. Liegen wir hier richtig?
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