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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Heilbehandlung

Mein Mandant ist Zahnarzt mit Eigenlabor. Er rechnet über eine Abrechnungsstelle seine Leistungen gegenüber den div. Krankenkassen ab. Es ist nun vermehrt vorgekommen, dass die Krankenkassen div. Informationen zur Behandlung nachgefordert haben, um die Erstattung der Leistungen durchzuführen. In diesem Zusammenhang wurden von der Krankenkasse Röntgenbilder, Behandlungsberichte, Abdrücke im Original usw. angefordert. Bei meinem Mandanten entstehen dadurch Kosten für Laborleistungen, um die Modelle für die Krankenkasse zu erstellen, sowie Personalkosten, um die div. Berichte und Unterlagen zu digitalisieren und der Krankenkasse bereitzustellen. Mein Mandant hat nun seine Patienten darauf hingewiesen, dass diese Leistung gesondert berechnet wird. Es stellt sich nun die Frage, ob diese Leistung noch der umsatzsteuerfreien Heilbehandlung zuzuordnen ist, oder ob hierfür Umsatzsteuer gesondert in Rechnung zu stellen ist.
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