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Umsatzsteuer,Innergemeinschaftliche Lieferung,ZM

Folgende umsatzsteuerliche Fragestellungen: 1. Ist eine rückwirkende Heilung von Rechnungsmängeln und Pflichtverletzungen bei innergemeinschaftlichen Lieferungen möglich? Insbesondere in folgenden Fällen: a. Die USt-ID gem. § 6a Abs. 1 S. 1 Nr. 4 UStG wurde nicht verwendet. Was ist die Folge und welche Korrekturmöglichkeit gibt es? b. Es wurde keine Gelangensbestätigung (und auch kein alternativer Nachweis) angefordert und archiviert. Was ist die Folge und welche Korrekturmöglichkeit (z.B. nachträgliches Nachreichen der Gelangensbestätigung) gibt es? c. Es wurde keine (Abwandlung: eine fehlerhafte) ZM abgegeben. Was ist die Folge und welche Heilungsmöglichkeit gibt es? 2. In § 6a Abs. 1 S. 1 Nr. 4 UStG wird die Verwendung der USt-ID als materielle Voraussetzung festgeschrieben. Was genau ist unter „Verwendung“ zu verstehen? Reicht die USt-ID auf der Rechnung und in der ZM aus, oder muss die Verwendung bereits beim Bestellvorgang erfolgen?
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