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innergemeinschaftliche Lieferung,§ 6a UStG,§ 4 Nr. 1b UStG

Ein Mandant (M) mit Sitz in Deutschland liefert seine Produkte für einen deutschen Kunden (D) nicht an dessen deutschen Sitz, sondern direkt zur Lohnveredelung nach Österreich. Der österreichische Dienstleister (Ö) führt lediglich eine Dienstleistung aus, die darin besteht, die Artikel des M in bestimmte Werkteile des D einzulegen. Die Werkteile werden vom D an den Ö zugeliefert. Der Ö fügt also keine selbst erworbene Ware hinzu. Anschließend sendet der Ö die fertigen Werkteile zurück an den deutschen Kunden D. Wie ist die korrekte umsatzsteuerliche Beurteilung des Falls? Ergänzend ist zu bemerken, dass der D aktuell gegenüber dem M eine deutsche USt-ID mitgeteilt hat. Ändert sich die Beurteilung, wenn der D dem M eine österreichische USt-ID mitteilt?
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