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§ 4 Nr. 12 UStG,Parkplatz

Sachverhalt: Herr M baut eine Großgarage mit fünf Wohnmobilstellplätzen. Außerdem asphaltierte er den Platz neben der Garage und vermietet die Freifläche zum Abstellen von Wohnmobilen und Wohnwagen. Die Garagenplätze und die Abstellplätze im Außenbereich werden an Privatpersonen (keine Unternehmer) langfristig vermietet. Frage: Ist die Vermietung der Garagenplätze und Abstellplätze im Freien umsatzsteuerpflichtig? Wenn ja, kann Herr M die Umsatzsteuer aus den Baumaßnahem als Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen?
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