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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Heilbehandlung

Mandant A betreibt ein privates Corona-Testzentrum und führt sowohl Antigen- als auch PCR-Tests durch. Diese werden mit der KV abgerechnet. Mandant B erbringt für A Leistungen im Zusammenhang mit der Durchführung der Tests (z.B. Personalplanung, Durchführung von Tests, Abrechnung der Tests). Wie sind die Leistungen von Mandant A und B umsatzsteuerlich zu behandeln?
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