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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Kleinunternehmer

Eheleute X und Y haben zwei Ferienwohnungen, die kurzfristig vermietet werden (Vermietung und Verpachtung). Anteil Eheleute jeweils 50 %. Außerdem hat Ehemann X noch einen Bildhauerbetrieb, mit dem er Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit erzielt (kein Kleinunternehmer). Ehemann X stirbt im Jahr 2018. Ferienwohnungen und Betrieb gehen an die Ehefrau Y über. Bisher wurde die Vermietung nach § 19 UStG als Kleinunternehmen behandelt. Wie ist die umsatzsteuerliche Behandlung nach dem Tod des X bei der Ehefrau Y? Muss die kurzfristige Vermietung nun umsatzsteuerpflichtig erfolgen, weil ein Unternehmen mit der selbstständigen Tätigkeit vorliegt?
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