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Bildungsleistungen,VHS,Bildungsträger

Meine Mandantin Frau Z. gibt Sprachkurse: online Deutsch-Übungskurs (B 1.1); an der Volkshochschule Tempelhof-Schöneberg (z. B. Geflüchtetenkurs, Zweitschriftenlerner, B 1.3 ZSL, Orientierungskurse) und an der DSB-Deutsch Akademie Sprachschule Berlin GmbH (B 2.1, A 1.1). Da aufgrund ihres Umsatzes ab 2022 der § 19 UStG nicht mehr in Betracht kommt, stellt sich die Frage, ob die Tätigkeiten nach § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG von der Umsatzsteuer befreit sind.
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