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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Verpflegung

Wir benötigen Ihre Meinung zu folgendem Sachverhalt: Die X gGmbH (keine (Hoch-)Schule, keine öffentliche Einrichtung!) ist gemeinnützig und auf dem Gebiet der Wiedereingliederung von Menschen in das Berufsleben tätig (vergleichbar einem Berufsförderungswerk). Im Rahmen dieser Tätigkeit können Menschen auf dem Gelände der X gGmbH an (Um-)Schulungsmaßnahmen teilnehmen, wenn sie aus medizinischen Gründen ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können. Im Rahmen dieser Tätigkeit hat die X gGmbH mit der A KG einen Vertrag geschlossen, nachdem zwei Mitarbeiter der A KG (beide unter 27 Jahre alt) bei der X gGmbH am Unterricht zur Vorbereitung auf die theoretische Abschlussprüfung in einem Handwerksberuf (Elektroniker) teilnehmen. Die Mitarbeiter erhalten den Vorbereitungsunterricht durch Lehrer der X gGmbH und können an der Mittagsverpflegung in der Mensa der X gGmbH teilnehmen. Insgesamt berechnet die X gGmbH an die A KG einen Betrag in Höhe von 3.500 €. Für den Unterricht hat die X gGmbH eine Bescheinigung nach § 4 Nr. 21 a) bb) UStG von der zuständigen Behörde erteilt bekommen. Folgende Fragen wären in diesem Zusammenhang zu klären: 1.) Fällt die Verpflegung der Lehrgangsteilnehmer in der Mensa der X gGmbH unter die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 UStG, oder ist für den Verpflegungsanteil eine separate Rechnung mit USt-Ausweis zu stellen? 2.) Ist die Verpflegungsleistung nach § 4 Nr. 23 UStG steuerfrei möglich?
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