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Verfahrenspflegerin,EU-Recht,Nationale Steuerbefreiung,§ 4 Nr. 25 UStG

Mandantin ist selbständige Verfahrenspflegerin seit 2020. Muss sie für ihre Leistungen Umsatzsteuer in Rechnung stellen? Kann sie ihre Leistungen nach Art. 132 MwStSystRL steuerfrei belassen? Gilt dies auch schon für die Leistungen, die sie im Jahr 2020 erbracht hat?
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