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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Versicherungsvertreter

Ein Mandant ist als Versicherungsmakler tätig und hat einen Vertrag mit einem Kfz-Importeur geschlossen, der vorsieht, dass sowohl der Importeur als auch der örtliche Kfz-Händler jeweils eine Provision erhalten, wenn diese einen Kunden für eine Kfz-Versicherung an den Versicherungsmakler vermitteln, der eine Kfz-Versicherung abschließt. Abgerechnet wird im Gutschriftsverfahren. Ist es zutreffend, dass für beide Provisionszahlungen für denselben Kunden die Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 11 UStG anwendbar ist?
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