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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Pflegeleistungen

Sachverhalt: Eine UG erbringt Leistungen der Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI. Darüber hinaus werden haushaltsnahe Dienstleistungen und Hauswirtschaftsleistungen durchgeführt. Die UG erfüllt die materiellen Voraussetzungen eines ambulanten Pflegedienstes im Hinblick auf die persönlichen Voraussetzungen, die in Form der fachlichen Qualifikation i. S. v. § 71 SGB XI vorliegen müssen. Momentan fehlt es jedoch noch an den formalen Voraussetzungen, da noch keine offizielle Zulassung erteilt wurde. Der Geschäftsbetrieb weist aber alle Anforderungen auf, die für eine Zulassung benötigt werden. Die Verhinderungspflege wird gegenüber gesetzlich und privat versicherten Patienten erbracht. Die Rechnungsstellung erfolgt bei den privat Versicherten direkt an die Patienten. Bei den gesetzlich versicherten Kunden wird über einen Abrechnungsdienstleister an die Krankenkassen abgerechnet. Direkte Verträge mit den Kranken- und Pflegekassen bestehen derzeit noch nicht. Frage: Sind die Leistungen der UG unabhängig vom Vorliegen einer offiziellen Zulassung nach § 4 Nr. 16 UStG von der Umsatzsteuer befreit? Erweiterung Sachverhalt: Die UG möchte aufgrund des hohen Auftragsvolumens ein Subunternehmen beauftragen. Bei diesem Subunternehmen handelt es sich um eine GmbH, die die Zulassung für den Betrieb eines ambulanten Pflegedienstes besitzt und einen Vertrag mit der Krankenkasse geschlossen hat. Das Subunternehmen erbringt für die UG an deren Patienten die Verhinderungspflege. Die Leistungen werden dann an die UG abgerechnet. Frage: Sind die beschriebenen Leistungen des Subunternehmens an die UG von der Umsatzsteuer befreit?
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