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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Differenzbesteuerung

Mandant ist mit seiner GmbH in der Schmuck- und Uhrenbranche als Händler und Uhrenmacher tätig. Daneben kauft die GmbH auch Altgold und Altschmuck von Privatpersonen und verkauft diesen an eine Scheideanstalt (Unternehmer), die den Schmuck einschmelzt und der GmbH den Gegenwert in Euro gutschreibt. Zukünftig will sich die GmbH den eingeschmolzenen Schmuck als Kleinbarren wieder von der Scheideanstalt zurückgeben lassen und die Barren an Unternehmen oder Privatpersonen verkaufen. Hat die GmbH 1) aus dem Verkauf des Altschmucks an die Scheideanstalt und 2) aus dem Verkauf der erzeugten Kleinbarren an Dritte umsatzsteuerfreie Umsätze? Kann auf den Kauf des alten Schmucks, das Einschmelzen und den Verkauf der Barren oder beim Handel mit gekauften Barren die Differenzbesteuerung angewendet werden?
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