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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Grundstücksveräußerung

Ein Steuerpflichtiger betreibt ein Gewerbe auf einem Grundstück im Betriebsvermögen. Er beabsichtigt, seinen Gewerbebetrieb einzustellen und das Betriebsgebäude abzureißen. Um das Grundstück für den späteren Verkauf aufzuwerten, hat er ein Planungskonzept für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses einschließlich Bauantrag usw. erstellt. Dafür sind ihm etwa 100.000 € Kosten entstanden. Dem Erwerber des Grundstücks beabsichtigt er, dieses Planungskonzept gegen ein gesondertes Entgelt zu verkaufen. Es stellt sich die Frage der Umsatzsteuerpflicht für das Planungskonzept. Eine Geschäftsveräußerung im Ganzen kann aus meiner Sicht ausgeschlossen werden, weil der Erwerber nicht den Gewerbebetrieb fortführt, sondern ein Mehrfamilienhaus zur langfristigen Vermietung errichten wird. Die Grundstücksübertragung ist steuerfrei gem. § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG. Kann das Planungskonzept als eine gesonderte sonstige Leistung betrachtet werden, deren Entgelt steuerbar und steuerpflichtig ist, oder ist es als Nebenleistung zur Grundstücksübertragung zwingend umsatzsteuerfrei? Dem Steuerpflichtigen ist aktuell besonders daran gelegen, den Vorsteuerabzug aus den Planungskosten geltend zu machen. Unseres Erachtens hat er diesen Vorsteuerabzug nicht, da die Planungskosten mit umsatzsteuerfreien Umsätzen in Verbindung stehen.
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