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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Belegnachweis

Unser Mandant befördert für ein deutsches Unternehmen einen Container (nur den Container, keine weitere Ware) vom EU-Ausland in das Drittland. Die Ware, die sich in diesem Container befindet, befördert unser Mandant wiederum für einen anderen Unternehmer. Das heißt, hier liegen zwei unabhängige Beförderungsleistungen vor. Es geht nun um die Beförderung des Containers. Für den Container existiert ein Frachtbrief (SMGS), aus dem ersichtlich ist, dass Waren mit genau diesem Container (Containernummer ist genannt) vom EU-Ausland in das Drittland befördert wurden. Es stellt sich die Frage, ob die Beförderung des Containers steuerfrei nach § 4 Nr. 3 UStG erfolgen kann. Insbesondere stellt sich die Frage nach dem Belegnachweis. Meines Erachtens kann der Belegnachweis vorliegend durch den Frachtbrief geführt werden (auch wenn sich der Frachtbrief originär auf die Waren bezieht). Der Frachtbrief muss jedoch von dem Auftraggeber (also dem Unternehmer, der die Beförderung des Containers beauftragt) unterzeichnet werden. Wie sehen Sie das?
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