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§ 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG,Saisonarbeitskräfte

Mein Mandant ist Pächter eines italienischen Eiscafés. Das Eis wird selbst hergestellt. Geöffnet wird vom 01.03.–31.10. (Saisonbetrieb). Es ist schwierig, geeignetes Personal zu finden, so dass mein Mandant beabsichtigt, dies ggf. aus Italien für die Saison zu holen. Dafür beabsichtigt er, eine Wohnung anzumieten. Der Vermieter hat zur Umsatzsteuer optiert und verpflichtet den Mieter, den Mietgegenstand ausschließlich für Umsätze zu verwenden, die den Vorsteuerabzug bei ihm nicht ausschließen. Deshalb die Frage: Ist die Zurverfügungstellung einer Wohnung an angestelltes Personal – ohne dies dem Personal zu berechnen – ein „Umsatz“, der den Vorsteuerabzug ausschließt? Bzw. ist es ausreichend, dass mein Mandant als umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer die Wohnung anmietet und im Interesse des Unternehmens (Personalbindung) nutzt?
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