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Umsatzsteuerbefreiung,Heilbehandlung

Der Steuerpflichtige ist angestellter Arzt. Im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit (kein Kleinunternehmer) erfolgen von ihm medizinische Beratungen von Corona-Testzentren verschiedenster Rechtsformen. Hierbei werden regelmäßige Schulungen des von der Teststelle eingesetzten Personals durchgeführt. Die Aufgaben hierbei sind Kenntnisvermittlung zu Medizinprodukten, zur Einschätzung der anatomischen Situation im nasopharyngealen Bereich, zum adäquaten Umgang mit Komplikationen während der Abstrichentnahme (z.B. Nasenbluten), zur sachgerechten Anwendung des Medizinprodukts (inkl. Abstrichentnahmetechnik, Einschätzung der Abstrichqualität, Probenverarbeitung, Ablesen und Einschätzen des Ergebnisses nach Herstellerangaben), zur sachgerechten Durchführung der erforderlichen Personal- und Umgebungs-Hygiene- und Schutzmaßnahmen vor, während und nach der Durchführung eines Tests (Anwendung von Schutzausrüstung, Desinfektionsmaßnahmen, Abfallentsorgung etc.) und zur Dokumentation/Informationsweitergabe. Darüber hinaus erstellt der Steuerpflichtige Hygienekonzepte und führt regelmäßige Inspektionen durch. Wie sind diese sonstigen Leistungen umsatzsteuerlich insgesamt zu würdigen? Handelt es sich hierbei um umsatzsteuerfreie Leistungen nach § 4 Nr. 14a UStG?
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