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Seminare berufsbildende Einrichtung,Steuerbefreiung,Steuersatz

Ich habe einen Mandanten in der Rechtsform einer GmbH. Die GmbH bzw. dessen GF hält Seminare beim Deutschen Roten Kreuz. Teilnehmer sind Personen, die ein freiwilliges soziales Jahr leisten. Der GF ist Rollstuhlfahrer und berichtet von der Bewältigung seines Lebens mit der Behinderung und seinen beruflichen Inhalten (Reisen/Vorträge). Fragestellung: Sind diese Seminare der Umsatzsteuer zu unterwerfen oder sind diese Seminare umsatzsteuerfrei? Welcher Steuersatz ist anzuwenden?
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