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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Personalkosten

Ein Mandant betreibt eine Versicherungsagentur. Die Gesellschaft tätigt überwiegend umsatzsteuerfreie Umsätze, Umsatzsteuer wird lediglich im Rahmen von Serviceleistungen (Notfallkarten etc.) fällig. Der Mandant hat zum 01.01.2022 den Vertrieb für eine weitere Agentur übernommen. Zum Aufarbeiten der dortigen Rückstände stellt der Mandant eine Mitarbeiterin für zwei Tage in der Woche in dieser neuen Agentur ab, sie ist allerdings in dieser Zeit weiterhin ausschließlich dem Mandanten gegenüber weisungsgebunden. Der Mandant rechnet dann die Kosten für die Arbeitszeit der Mitarbeiterin gegenüber der neuen Agentur ab. Nun stellt sich die Frage, ob in diesem Fall die Rechnung für die Arbeitszeit mit oder ohne Umsatzsteuer zu fakturieren ist. Der Berater der zu übernehmenden Agentur sieht keine USt-Pflicht aufgrund der überwiegend steuerfreien Umsätze.
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