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Bücherei,§ 2b UStG

Unsere Mandantin ist eine KdöR und betreibt eine Bibliothek, die gem. § 4 Nr. 20a Satz 2 UStG die Bescheinigung der Landesbehörde vorliegen hat. Bis zur Anwendung des § 2b UStG (31.12.2022) fallen diese Umsätze in den nicht unternehmerischen Bereich und unterliegen nicht der Umsatzsteuer. Mit Anwendung des § 2b UStG stellt sich die Frage nach der umsatzsteuerlichen Behandlung der bestimmten Büchereiumsätze. In der Bücherei werden unter anderem Leihgeräte wie Spielekonsolen, Beamer, Leinwände, GPS-Geräte etc. verliehen. Der Verleih von diesen Geräten ist in einer Benutzungs- und Gebührenordnung geregelt. Fragen: 1. Handelt es sich bei dem Verleih von Spielekonsolen, Beamern, Leinwänden etc. um büchereitypische Umsätze? 2. Kann aufgrund von vorliegender Gebühren- und Benutzungsordnung § 2b Abs. 1 UStG angewandt werden, wenn die Umsätze unter 17.500 € liegen? 3. Greift für diese Umsätze die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 20a UStG, wenn die Bescheinigung vorliegt?
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