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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Heilbehandlung

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 5.2.201, 4 K 75/12 sagt aus, dass Heilbehandlungen auch ohne ärztliche Verordnungen nach § 4 Nr. 14a UStG steuerbefreit sein können, wenn sie auf Grund von Vorerkrankungen erfolgen. – Wie ist der aktuelle Stand der Rechtsprechung hierzu? – Kann sich der Podologe uneingeschränkt auf dieses Urteil berufen? – Wie sollte der Nachweis der Vorerkrankungen zu den einzelnen Patienten geführt werden?
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