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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Pflegeleistungen

Unser Mandant ist selbständig tätig als Pflegehelfer (Einzelunternehmer). Er ist im Rahmen seiner Selbständigkeit Mitglied eines eingetragenen Vereins. Dieser Verein schließt Verträge mit Pflegebedürftigen und Pflegekassen. Die vom Verein geschuldete Pflegeleistung wird durch den Mandanten als Pflegehelfer erbracht. Die Kosten für die Leistungen des Mandanten werden überwiegend durch die Pflegekassen übernommen. Der Verein rechnet mit den Pflegekassen ab. Der Pflegehelfer stellt dem Verein eine Rechnung für die geleisteten Stunden. 1. Kann der Mandant seine Leistungen umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 16 UStG dem Verein in Rechnung stellen? 2. Der Mandant ist keine anerkannte Einrichtung. Bezugnehmend auf BFH vom 18.08.2015 – V R 13/14 – kann man dem Mandanten die Anwendung dieses Urteil in der Praxis „empfehlen“?
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