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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Vermietung

Mein Mandant lebt in einer Mietwohnung. Er bezahlt lt. Mietvertrag monatlich 450 € Kaltmiete zzgl. 70 € Nebenkosten = 520 € Warmmiete. In den 450 € ist auch ein Pkw-Stellplatz inbegriffen, allerdings wertmäßig nicht gesondert ausgewiesen. Mein Mandant benötigt den Stellplatz nicht und vermietet diesen unter an einen Nachbarn für 50 € monatlich. Wie ist die einkommensteuerrechtliche Beurteilung? Gibt es Vereinfachungsregelungen bei der Umsatzsteuer in Bezug auf § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG? Der Mandant hat noch ein Einzelunternehmen und die USt-Erklärung 2020 ist dem Finanzamt bereits übermittelt worden. Die Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG kommt nicht in Betracht.
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