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Embargo,Ausfuhrlieferung

Der Verkauf eines Flugzeugs ist nach § 6 UStG steuerfrei, weil es sich um eine Ausfuhrlieferung handelt. Gilt dies auch, wenn das Flugzeug wegen des Embargos nicht ausgeführt werden kann, sondern erst nach Aufhebung des Embargos? Dies kann ja unter Umständen mehrere Jahre dauern. Wenn das Flugzeug umsatzsteuerpflichtig veräußert werden muss, kann dann der Erwerber die gezahlte Vorsteuer im Wege des Vergütungsverfahren geltend machen?
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