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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Rechnungsausstellung

Folgender Sachverhalt beschäftigt uns: Eine deutsche GmbH kauft Waren in Italien und verarbeitet sie dort. Die GmbH hat in Italien eine italienische USt-ID-Nr., aber keine Betriebsstätte. Die Waren werden mit der italienischen USt-ID-Nr. gekauft und auch für die Rechnungen der Produktionsstätten verwendet. Die gezahlte italienische USt wird über italienische Voranmeldungen erstattet. Fall 1) Verkauf verarbeitete Ware an Kunde in EU-Ausland (Kunde hat USt-ID-Nr.) = innergemeinschaftliche Lieferung. Ist hierbei die deutsche oder die italienische USt-ID-Nr. zu verwenden? Fall 2) Verkauf verarbeitete Ware an Kunde in Italien (Kunde hat USt-ID-Nr.). Um was für eine Art von Lieferung handelt es sich? Wie erfolgt die Rechnungsstellung? Hat die GmbH die deutsche oder die italienische USt-ID-Nr. zu verwenden? Fall 3) Lieferung Ware von Italien nach Deutschland ins Lager; teilweise steht der Abnehmer fest, teilweise nicht. Soweit Abnehmer noch nicht feststeht, handelt es sich um steuerfreies ig. Verbringen. Um was handelt es sich, soweit Abnehmer feststeht? Um eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung? Ist dann in dem Moment der Lieferung nach Deutschland sofort eine Rechnung auszustellen, obwohl die Ware ggf. noch einige Wochen im Lager liegt, bevor sie an den feststehenden Abnehmer geliefert wird? Dies erscheint uns unlogisch.
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