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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Kommission

Unser Mandant, ein Galerist, verkauft auf eigene Rechnung Kunstwerke von Künstlern. Die Kunstwerke werden dem Galeristen als Kommissionsware zur Verfügung gestellt. Nach Verkauf der Kunstwerke und der Rechnungsstellung des Galeristen an den Käufer erhält der Künstler eine Mitteilung und stellt seinerseits dem Galeristen eine Rechnung über die Lieferung des Kunstwerks. Im Rahmen einer Messe in der Schweiz hat der Galerist Kunstwerke aus Deutschland mit in die Schweiz genommen und musste diese in der Schweiz verzollen. Die nicht verkauften Kunstwerke wurden wieder ausgeführt und die Zollgebühren erstattet. Fragen: 1. Die direkt auf der Messe verkauften Kunstwerke unterliegen in Deutschland nicht der USt? 2. Wie hat der Künstler gegenüber dem Galeristen abzurechnen, wenn a) das Kunstwerk auf der Messe in der Schweiz verkauft wurde und b) ein Kunstwerk des Künstlers vom Inland in ein Drittland verkauft wird und dieser Verkauf steuerfrei ist? Galerist und Künstler sind im Inland steuerpflichtig.
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