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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Wallbox

Mein Mandant hat ein MFH mit 22 Wohnungen gebaut (Privatvermögen). Jetzt möchte er den Mietern E-Roller und Wall-Boxen, die an den Stellplätzen aufgestellt werden, entgeltlich zur Verfügung stellen. Zählen die Wallboxen zu den HK des Gebäudes? Ist die Vermietung der E-Roller eine Nebenleistung zur Hauptleistung und damit umsatzsteuerfrei oder eine eigenständige umsatzsteuerpflichtige Leistung mit der Konsequenz des Vorsteuerabzugs aus den Rollern?
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