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Beherbergungsumsätze,Abgrenzung von kurz- und langfristiger Vermietung,§ 4 Nr. 12 Satz 2 UStG

Mandant vermietet verschiedene Objekte als sogenannte Monteurzimmer an Firmen. Teilweise wird kurzfristig vermietet (unter sechs Monate), teilweise längerfristig. Sämtliche Objekte wurden vom Mandanten im Erstjahr der Ingebrauchnahme, also nach Anschaffung, zunächst entweder selbst genutzt oder an Privatpersonen langfristig vermietet. Erst zufällig und durch die entsprechende Nachfrage hat sich die Vermietung an Firmen für ihre Monteure ergeben. Die kurzfristige Vermietung ist m.E. umsatzsteuerpflichtig. Es stellt sich jedoch die Frage, ob die langfristige Vermietung von Monteurwohnungen ebenfalls umsatzsteuerpflichtig ist, vgl. BFH, X R 5/82 vom 20.04.1988. Meines Erachtens ist sie nicht umsatzsteuerpflichtig, da lt. Urteil die Verhältnisse im Erstjahr maßgebend sind. Wie stellt sich die Rechtslage dar?
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