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§ 4 UStG,Hilfsgeschäfte

Ein Arzt hat ein OP-Gerät, das sich wegen geringerer Auslastung und hoher Wartungskosten nicht mehr rentiert. Der Hersteller nimmt es zurück und möchte darüber eine Gutschrift erteilen. Er möchte dabei Umsatzsteuer ausweisen, was unseres Erachtens schlecht wäre, da der Arzt diese dann schuldet und ansonsten aber lediglich steuerfreie Umsätze ausführt. Das Gerät wurde vor drei Jahren angeschafft und wird über acht Jahre abgeschrieben. Vorsteuer wurde selbstverständlich nicht gezogen. Käme bei einem steuerpflichtigen Verkauf eine Vorsteuerberichtigung für zwei Jahre in Betracht? Hätte dies andere negative Folgen?
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