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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Heilbehandlung

Sachverhalt: Bestehende UG möchte ein Franchise-System aufbauen im Bereich Corona-Testung. Bestehende UG = Franchisegeber Tätigkeiten des Franchisegebers: – Einkauf der Tests – Einkauf Schutzausrüstung, Etiketten etc. – Zurverfügungstellung der notwendigen Software zur Übermittlung der Testergebnisse Tätigkeiten des Franchisenehmers: – Durchführung der Testungen Abrechnung: – Franchisenehmer stellt an Franchisegeber Anzahl der durchgeführten Tests in Rechnung – Franchisegeber rechnet die Tests mit Kassenärztlicher Vereinigung ab und erstellt Meldungen an Gesundheitsamt Fragestellung: – Kann die Abrechnung von Franchisenehmer an Franchisegeber im Rahmen der Erbringung von medizinischen Leistungen umsatzsteuerfrei erfolgen? – Kann die Abrechnung von Franchisegeber an die Kassenärztliche Vereinigung o.Ä. auch umsatzsteuerfrei erfolgen?
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