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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Krankentransport

Eine GmbH erbringt (ausschließlich) Krankenbeförderungen mit besonderen Fahrzeugen und ist hierfür von der USt befreit. Ein Rechtsanwalt zieht Forderungen für diese Gesellschaft ein. Darf er die USt aus seiner Gebührenrechnung den Schuldner aufgeben, weil die GmbH keine VoSt-Abzugsberechtigung hat? Bitte gehen Sie auch kurz auf die entsprechenden USt-Befreiungsvorschrift(en) ein. Wie sähe es aus, wenn ein anderer Taxiunternehmer neben seinem normalen Geschäft ebenfalls solche Krankenbeförderungen übernimmt? Sind diese ebenfalls steuerfrei und was wäre mit der Honorarrechnung des Rechtsanwalts?
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