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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Gemeinde

Eine Gemeinde vermietet regelmäßig ihre Dorfgemeinschaftshäuser an wechselne Mieter für private Zwecke. Es handelt sich hier im kurzfristige Vermietungen. Die Gemeinde überschreitet mit anderen steuerpfliochtigen Umsätzen die Umsatzgrenze von 22.000 € (Kleinunternehmer). Sind diese Vermietungen vor dem Hintergrund des § 2b UStG ab dem 01.01.2023 steuerbar, aber gem. § $ nr. 1 UStG steuerfrei?
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