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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Heilbehandlung

Sachverhalt: Unsere Mandantin (Rechtsform GmbH) betreibt ein Testzentrum und testet ebenfalls in Firmen vor Ort die Mitarbeiter; hierzu werden sowohl die Tests als auch das Personal gestellt und die Tests entsprechend als umsatzsteuerfreie ärztliche Leistung behandelt. Eine der Caritas angegliederte Werkstätte für behinderte Menschen fragt jetzt einen Mitarbeiter an, der in der Behindertenwerkstätte mit dort vorhandenen Tests die Mitarbeiter testen soll. Das heißt, unsere Mandantin stellt lediglich das Personal und rechnet mit der Behindertenwerkstatt auch nicht pro Test, sondern auf Stundenbasis ab. Frage: Ist diese Personalgestellung auch als ärztliche Leistung von der USt befreit?
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