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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Ausfuhrlieferung

Der Unternehmer G verkauft in einem Online-Shop Merchandise (Kristall-Anhänger, T-Shirts, Yogamatten etc.) an Privatkunden in der Schweiz. Die Waren werden direkt bei G online bestellt und von G dann per Post in die Schweiz geschickt. Auf den Rechnungen weist der G bisher die deutsche Umsatzsteuer aus. Bei Lieferungen an Privatkunden in der EU ist der G im OSS-Verfahren registriert und weist immer die Umsatzsteuer aus dem Empfängerland auf den Rechnungen aus und führt diese über das OSS-Verfahren ab. Das OSS-Verfahren gilt nach unserem Wissen nicht für die Schweiz. Frage: Unterliegen solche Warenieferungen von G an Privatkunden in die Schweiz der deutschen Umsatzsteuer? Gibt es Grenzen für die Einfuhr, ab denen der G sich umsatzsteuerrechtlich in der Schweiz registrieren muss und dann auf den Rechnungen Schweizer Umsatztsteuer ausweisen und abführen muss?
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