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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Versender

Für Ihre Einschätzung zu folgendem Sachverhalt sind wir Ihnen dankbar: Unser Mandant M (Gewerbebetrieb) fertigt Sonnenschutzrollos und liefert diese in den gesamten europäischen Raum – also sowohl Gemeinschaftsgebiet als auch Drittlandsgebiet (Norwegen, Schweiz). Die Auslieferung erfolgt durch Beförderungsdienstleister (DHL, GLS o.Ä.). Bei den Kunden handelt es sich sowohl um Privatkunden im Ausland als auch um Unternehmen bzw. Unternehmer. Im Zusammenhang mit den Lieferungen an Unternehmer steht auch unsere Fachfrage. Der M tätigt Lieferungen an Unternehmen im Ausland – z. B. einen Shop in Dänemark –, jedoch erfolgt der Warenweg direkt an den Endkunden des Shops - dieser ist z.B. wiederum in einem anderen Land ansässig, z. B. in Norwegen. In dieser Konstellation läge somit ein Reihengeschäft vor, weil die Ware zwar an den ausländischen Shop in Rechnung gestellt wird, aber direkt zum Endkunden des mittleren Unternehmers ausgeliefert wird. Der Paketversand GLS frägt nun unter Bezugnahme auf das BMF-Schreiben vom 27.09.2021 zur Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa UStG an den M Folgendes an: Der M soll bestätigen, dass er entweder beauftragt  a) ausschließlich in der umsatzsteuerlichen Funktion als Versender (i.S.v. unmittelbar liefernder Unternehmer) oder Empfänger (i.S.v. unmittelbarer Abnehmer), b) nicht in der umsatzsteuerlichen Funktion als Versender (i.S.v. nicht unmittelbar liefernder Unternehmer) oder Empfänger (i.S.v. nicht unmittelbarer Abnehmer), c) sowohl in der umsatzsteuerlichen Funktion als Versender (i.S.v. unmittelbar liefernder Unternehmer) oder Empfänger (i.S.v. unmittelbarer Abnehmer) als auch in anderer Eigenschaft (i.S.v. Mischversender). In Anwendung des o. g. BMF-Schreibens werden in diesen Fällen sämtliche Transportdienstleistungen im Zusammenhang mit Drittlandsversand umsatzsteuerpflichtig behandelt. Unsere Fachfrage: Der M ist generell (zu 95 %) Versender seiner Produkte. Jedoch erbringt der M (zu etwa 5 %) die oben beschriebenen Lieferungen, durch welche er seine Produkte einem ausländischen Unternehmenskunden in Rechnung stellt, aber an die Endkunden des mittleren Unternehmens liefert (siehe Ausführungen zu diesem „Reihengeschäft“ oben). Unsere Fachfrage: Welche der drei vom Lieferservice angefragten Auswahlmöglichkeiten soll/muss der M bestätigen – siehe oben a), b) oder c)?
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