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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Ausfuhrlieferung

Unser Mandant M mit Sitz in Deutschland fertigt in Deutschland eine Ladeneinrichtung bestehend aus mehreren Möbelstücken an (inkl. Beschaffung des Materials), liefert diese Einrichtung in die Schweiz und montiert sie vor Ort. Leistungsempfänger ist ein Schweizer Unternehmer. Unser Mandant tätigt Gesamtumsätze über 100.000 CHF mit Messe- und Ladenbau. Ich gehe davon aus, dass es sich um einen in Deutschland nicht steuerbaren und daher steuerfreien Umsatz handelt und die Steuerschuldnerschaft auf den Schweizer Unternehmer übergeht. Ist das korrekt?
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