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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Kochkurse

Unser Mandant S führt eine Gaststätte und bietet Kochkurse an. Herr S hält die Kurse selbst in seinem Restaurant in der Küche. Es wird nur ein geringer Kostenbeitrag verrechnet. Jeder Teilnehmer erhält ein Rezept, welches nach Anleitung von Herrn S gekocht und anschließend gegessen wird. Können diese Kurse als steuerfrei beurteilt werden? Steuerfrei sind nach § 4 Nr. 22a UStG bestimmte Vorträge, Kurse und andere Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art, wenn die Einnahmen überwiegend zur Deckung der Unkosten verwendet werden. Findet diese Rechtsprechung hier Anwendung? Die Kleinunternehmerregelung kann in diesem Fall nicht angewandt werden.
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