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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Pflegeheim

Unser Mandant betreibt ein Altenheim, das nach § 4 Nr. 16 UStG befreite Leistungen erbringt. An das Personal werden Fahrzeuge überlassen, die auch privat genutzt werden dürfen. Ist die Überlassung im Rahmen des Dienstverhältnisses auch von der USt-Befreiung eingeschlossen oder fällt darauf USt an? Ändert sich etwas, wenn anstatt der zuzahlungsfreien Gestellung der Arbeitnehmer noch eine Zuzahlung (so in der Art Miete?) zur privaten Mitbenutzung des Kfz erfolgen muss?
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