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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Heilbehandlung

Die R-GmbH erbringt Leistungen im Bereich der Logopädie. Die erbrachten Leistungen werden teilweise mit den Krankenkassen, teilweise aber auch direkt mit den Patienten abgerechnet. Grundsätzlich stellen diese Leistungen umsatzsteuerfreie Heilbehandlungen i.S.d. § 4 Nr. 14 UStG dar. Die Gesellschafter der R-GmbH sind jedoch keine ausgebildeten Logopäden, sondern Kieferorthopäden. Damit die Abrechnung der Leistungen vor allem auch mit der Krankenkasse erfolgen kann, wird eine Logopädin bei der R-GmbH als Arbeitnehmer angestellt. Liegen trotzdem umsatzsteuerfreie Heilbehandlungen vor oder führt die GmbH steuerpflichtige Umsätze aus, da die Anteilseigner keine Qualifikation als Logopäden haben?
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