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Umsatzsteuer,Coronatest,Vorsteuer

Eine Mandantin von uns hat ein Testzentrum als Zweigstelle zu ihrer Praxis eröffnet. Die Bezahlung für die durchgeführten Tests erhält sie von der Kassenärztlichen Vereinigung. Somit sind die Umsätze sicherlich umsatzsteuerfrei, oder? Sie hat mit einem Apotheker einen Vertrag über freie Mitarbeit geschlossen. Dieser Apotheker führt mit seinen MA die Tests durch und stellt die Testkits. Er schreibt Rechnungen an unsere Mandantin mit USt. Ist das korrekt?
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