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Vermietung,Eventhalle,umsatzsteuerfrei

(Einzel-)Unternehmer U ist Eigentümer einer Eventhalle, welche er für Zwecke von Hochzeiten, Abifeiern und ähnlichen Events jeweils kurzfristig (tageweise) an jeweils wechselnde Kunden/Mieter (Nichtunternehmer) vermietet. Gegenstand dieser Mietverträge ist ausschließlich die Zurverfügungstellung der Eventhalle, weitere (Neben-)Leistungen werden nicht durch U erbracht. Sämtliche weiteren (Neben-)Leistungen, die üblicherweise gelegentlich solcher Events erbracht werden (z.B. Catering, Musiker/DJ, Fotograf, Security etc.) werden ausschließlich von anderen/dritten Dienstleistern erbracht und von diesen gesondert und unmittelbar mit den Mietern der Miethalle abgerechnet. Frage: U würde die Eventhalle vorzugsweise umsatzsteuerfrei vermieten. Unterliegt die Vermietung der Eventhalle durch E der Umsatzsteuer?
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