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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Heilbehandlung

Ein Mandant (GmbH) hat einen Auftrag von einem großen Testzentrumanbieter bekommen. Der Auftraggeber hat über 50 Testzentren. Unser Mandant übernimmt die Testung von Personen in den Testzentren durch eigenes Personal. Alle Mitarbeiter sind bei unserem Mandanten angestellt. Unser Mandant rechnet seine Leistung mit dem Auftraggeber ab. Frage: Kann unser Mandant seine Leistung umsatzsteuerfrei abrechnen, da die Testzentren umsatzsteuerfrei Umsätze tätigen? Wie ist hier der aktuelle Rechtsstand?
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