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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Vortragstätigkeit

Unser Mandant ist Psychotherapeut. Eine seiner Angestellten soll beim Programm „Lernen mit Rückenwind“ des Landes BW tätig werden. Die Tätigkeit soll im Rahmen der Angestelltentätigkeit bei unserem Mandanten erfolgen. Der Mandant rechnet somit mit dem Land BW ab. Er selbst wird bei dem Programm nicht persönlich tätig werden, lediglich seine Angestellte. Nun unsere Frage: Unterliegt diese Leistung der Umsatzsteuer oder greift evtl. eine Steuerbefreiung? Eventuell nach § 4 Nr. 21 UStG oder auch nach anderen Vorschriften?
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