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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Unterrichtsleistung

Wir benötigen Unterstützung zur umsatzsteuerlichen Beurteilung des folgenden Sachverhalts. Unser Mandant - zunächst gegründet als GbR, aktuell als Einzelunternehmer tätig - erbringt Aus- und Weiterbildungen für Lkw, Bus und Stapler-Fahrer, Fahrschule. Bei den Kunden handelt es sich überwiegend um Firmenkunden/Unternehmen. Die Seminare betreffen insbesondere BKF-Weiterbildungen (Pflichtweiterbildung für Berufskraftfahrer; diese setzt sich idR. aus Modul 1-5 zusammen), Ausbildungen und Schulungen für Staplerführerschein. Sämtliche Leistungen werden seit Gründung im Mai 2017 gem. § 4 Nr. 21 UStG ohne Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Eine Bescheinigung der Landesbehörde wurde bislang nicht beantragt. Eine Prüfung durch das Finanzamt ist bislang nicht erfolgt. Sind die Leistungen umsatzsteuerfrei und die Rechnungsstellung damit korrekt? Ist zwingend eine Bescheinigung der Landesbehörde erforderlich? Falls die Leistungen umsatzsteuerpflichtig wären, wie wäre die weitere Vorgehensweise?
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