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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,VHS

Die Mandantin hält an der VHS Kurse; es stellt sich die Frage, inwieweit diese nach § 4 Nr. 21 insbes. Buchst. b) Doppelbuchst. bb) UStG umsatzsteuerfrei sind. Sofern die Lehrtätigkeit im Rahmen einer Fortbildung erfolgt, die auf einen Beruf oder eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegenden Prüfung vorbereitet, handelt es sich nach meinem Verständnis um eine steuerfreie Tätigkeit, korrekt? Die VHS müsste der Lehrkraft eine entsprechende Bescheinigung ausstellen, dass die Lehrtätigkeit die Voraussetzungen des § 4 Nr. 21 UStG erfüllt, korrekt? Eine Bescheinigung der ADD wie früher würde der Lehrkraft nicht mehr erteilt/wäre somit nicht nötig. Sofern es sich um Kurse an der VHS handelt, die eben NICHT auf einen Beruf oder eine Prüfung vorbereiten, würde die Steuerbefreiung nicht greifen, korrekt? Eine andere Steuerbefreiungsnorm des UStG würde für die Lehrkraft dann auch nicht greifen, oder doch?
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