Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

§ 4 Nr. 3 UStG,Steuerbefreiung,Güterbeförderung

Steuerpflichtiger M betreibt einen Autohandel (An- und Verkauf) sowie die Organisation von Logistikleistungen in das Drittland. Die Logistikleistungen stellen sich wie folgt dar: M bekommt einen Auftrag, Autos von Deutschland in ein Drittland zu verschiffen. Hinweis: Die Autos wurden nicht von M gekauft. Diese wurden durch den Auftraggeber selbst erworben. M bedient sich für die Verschiffung eines Frachtunternehmers sowie einer Spedition. Aus den Frachtpapieren ist als Absender das Frachtunternehmen und als Empfänger der Auftraggeber des M zu entnehmen. Die Rechnung des Frachtunternehmens geht an den M. Wie ist dieser Sachverhalt in Bezug auf das BMF-Schreiben vom 27.9.2021 „Steuerbefreiung von Logistikleistungen im Exportgeschäft“ zu sehen? Insbesondere, ist M als Hauptfrachtführer anzusehen und erbringt er steuerfreie Leistungen für die Verschiffung der Autos in das Drittland? Falls das Ergebnis „ja“ ist, ergibt sich eine andere Lösung für die Logistikleistungen, wenn Auftraggeber der Leistung nicht gleich der Empfänger im Drittland ist?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen